Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Trächtigkeitsverkauf
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Rechnungen, die zwischen dem Anbieter SR Sportpferde und den
Käufern abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist insbesondere der Verkauf von Sportpferden, Zuchtpferden sowie der Verkauf von Trächtigkeiten (ungeborenen
Fohlen) aus Stuten des Anbieters.
Ein Trächtigkeitsverkauf beinhaltet den Anspruch des Käufers auf die Übergabe der tragenden Stute zur Austragung der Trächtigkeit durch
Abholung des Käufers zum Zeitpunkt der Rechnungslegung. Mögliche spätere Verluste der Trächtigkeit gehen zu Lasten des Käufers.
3. Abholung der tragenden Stute
- Mit
Vertragsschluss und Rechnungslegung ist der Käufer verpflichtet, die tragende Stute innerhalb von 3 Tagen beim Anbieter abzuholen.
- Der
Transport erfolgt auf Risiko und Kosten des Käufers.
4. Gefahrübergang und Risiko bei Trächtigkeitsverkauf
- Mit
Rechnungslegung des Kaufpreises für die Trächtigkeit geht das gesamte Risiko des Verlustes, der Minderung oder sonstigen Beeinträchtigung der Trächtigkeit auf den Käufer über.
- Der
Anbieter übernimmt keinerlei Gewähr für den Fortbestand der Trächtigkeit nach Gefahrübergang.
5. Haftungsausschluss bei Trächtigkeitsverlust
- Der Käufer
erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass jegliche Haftung des Anbieters für einen Verlust der Trächtigkeit nach Bezahlung des Kaufpreises ausgeschlossen ist.
- Dies gilt
auch für Fälle von Krankheit, Unfall oder Tod der Stute, soweit der Anbieter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
- Gegen den
möglichen Verlust einer Trächtigkeit besteht die Möglichkeit diesen zu versichern, gern unterbreitet der Anbieter hiefür über den Kooperationsparners de Buyl Insurance. Die Kosten hierfür trägt der
Käufer.
6. Kaufpreis und Zahlungsbedingungen
- Der Kaufpreis ist sofort nach Rechnungslegung
fällig und ohne Abzug zu begleichen.
- Erst nach vollständigem Zahlungseingang
entsteht ein Anspruch auf Abholung der Stute.
7.
Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die
Stute im Eigentum des Anbieters.
- Der Anspruch auf die Trächtigkeit geht
ebenfalls erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über.
8. Gewährleistung
- Für den
Gesundheitszustand der Stute und den Verlauf der Trächtigkeit wird keine Gewähr übernommen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert.
- Tierärztliche Befunde und Ultraschallberichte dienen lediglich als Information und stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters