Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Trächtigkeitsverkauf

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Rechnungen, die zwischen dem Anbieter SR Sportpferde und den Käufern abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist insbesondere der Verkauf von Sportpferden, Zuchtpferden sowie der Verkauf von Trächtigkeiten (ungeborenen Fohlen) aus Stuten des Anbieters.

Ein Trächtigkeitsverkauf beinhaltet den Anspruch des Käufers auf die Übergabe der tragenden Stute zur Austragung der Trächtigkeit durch Abholung des Käufers zum Zeitpunkt der Rechnungslegung. Mögliche spätere Verluste der Trächtigkeit gehen zu Lasten des Käufers.

3. Abholung der tragenden Stute

  • Mit Vertragsschluss und Rechnungslegung ist der Käufer verpflichtet, die tragende Stute innerhalb von 3 Tagen beim Anbieter abzuholen.
  • Der Transport erfolgt auf Risiko und Kosten des Käufers.

4. Gefahrübergang und Risiko bei Trächtigkeitsverkauf

  • Mit Rechnungslegung des Kaufpreises für die Trächtigkeit geht das gesamte Risiko des Verlustes, der Minderung oder sonstigen Beeinträchtigung der Trächtigkeit auf den Käufer über.
  • Der Anbieter übernimmt keinerlei Gewähr für den Fortbestand der Trächtigkeit nach Gefahrübergang.

5. Haftungsausschluss bei Trächtigkeitsverlust

  • Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass jegliche Haftung des Anbieters für einen Verlust der Trächtigkeit nach Bezahlung des Kaufpreises ausgeschlossen ist.
  • Dies gilt auch für Fälle von Krankheit, Unfall oder Tod der Stute, soweit der Anbieter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
  • Gegen den möglichen Verlust einer Trächtigkeit besteht die Möglichkeit diesen zu versichern, gern unterbreitet der Anbieter hiefür über den Kooperationsparners de Buyl Insurance. Die Kosten hierfür trägt der Käufer.

6. Kaufpreis und Zahlungsbedingungen

  • Der Kaufpreis ist sofort nach Rechnungslegung fällig und ohne Abzug zu begleichen.
  • Erst nach vollständigem Zahlungseingang entsteht ein Anspruch auf Abholung der Stute.

7. Eigentumsvorbehalt

  • Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Stute im Eigentum des Anbieters.
  • Der Anspruch auf die Trächtigkeit geht ebenfalls erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über.

8. Gewährleistung

  • Für den Gesundheitszustand der Stute und den Verlauf der Trächtigkeit wird keine Gewähr übernommen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert.
  • Tierärztliche Befunde und Ultraschallberichte dienen lediglich als Information und stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters
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